Der freie Handelsvertreter (hier: freier Versicherungsvertreter) hat gleich dem provisionsberechtigten Angestellten Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung in Form der Mitteilung eines Buchauszuges mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO.
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