Der Bescheid, der gemäß § 71 Abs 1 ASGG außer Kraft tritt, ist jener, der zur Erhebung der Klage Anlaß gibt und der somit über jenen Leistungsanspruch (Feststellungsanspruch) entschieden hat, welcher der Klage zugrundeliegt.
…Sozialversicherungsträger, § 84 ASGG) der mit der Klage bekämpfte Bescheid im Umfang der Anfechtung außer Kraft tritt (§ 71 Abs 1 ASGG; RS0085713). Im Interesse der Rechtssicherheit ist davon auszugehen, dass der Bescheid möglichst weit durch die Klage betroffen ist und außer Kraft tritt (RS0084896; RS0086568 [T2…
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