RS0083062 – OGH Rechtssatz
Voraussetzung für die erleichterte Zustellung in Verfahren über Anträge nach § 26 Abs 1 WEG gegen mehr als sechs Miteigentümer der Liegenschaft ist gemäß § 26 Abs 2 Z 7 WEG der Umstand, daß diese Miteigentümer zugleich auch Wohnungseigentümer sind. Deshalb liegt Nichtigkeit vor, sofern bloße Miteigentümer der Liegenschaft dem Verfahren nicht durch Zustellung des Antrages im Sinne des § 6 AußStrG in Verbindung mit § 106 ZPO beigezogen wurden.