JudikaturOGH

RS0036653 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2024

Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.

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