RS0067138 – OGH Rechtssatz
Begriffsirrelevant ist es, ob auch der tatbestandsessentielle Erfolg eines Delikts schon durch den Inhalt des betreffenden Mediums herbeigeführt wird oder erst durch dessen Verbreitung (hier: § 152 Abs 1 StGB, begangen durch ein Zeitungsinterview, ist Medieninhaltsdelikt).