JudikaturOGH

RS0013952 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Das Festhalten der Parteien am Vertrag trotz ihrer Berufung aufeinander widersprechende Geschäftsbedingungen gebietet die Annahme der Teilungültigkeit. Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln.

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