JudikaturOGH

RS0013952 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2025

Das Festhalten der Parteien am Vertrag trotz ihrer Berufung aufeinander widersprechende Geschäftsbedingungen gebietet die Annahme der Teilungültigkeit. Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln.

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