6Ob137/20w—OGH Entscheidung
29. September 2020
…beweisen habe, dass die ihm zuzurechnende Sorgfaltsverletzung „mit größter Wahrscheinlichkeit“ nicht kausal für den Schaden des Patienten war (RS0038222 [T7, T9, T11, T16]; RS0026768 [T4, T6, T7, T8, T10]), dann trifft dies grundsätzlich zu: Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann nämlich nicht als konkret gefährlich, also für den Schadenserfolg in höchstem…