JudikaturOGH

RS0032674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Durch einen Vergleich werden die Strittigkeit beziehungsweise Zweifelhaftigkeit des Rechtes dadurch beseitigt, dass die Parteien einvernehmlich feststellen, in welchem Umfang das Recht als bestehend angesehen werden soll (vergleiche EvBl 1955/23).

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