JudikaturOGH

RS0077549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1990

Hat sich das Arbeitsamt, das zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet war, mit der Tatsache des Anerkenntnisses durch den Masseverwalter und der Übermittlung eines Forderungsverzeichnisses begnügt, ist es für den Anspruch des Arbeitnehmers ohne Belang, ob der Masseverwalter formell allein Anforderungen des § 6 Abs 5 IESG entsprach.

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