JudikaturOGH

RS0029647 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2006

Manipuliert der Arbeitnehmer den Stempelabdruck der Zeitkarte wiederholt zu seinen Gunsten, hat er auf diese Weise nicht nur beharrlich seine Pflichten vernachlässigt, sondern auch die Arbeit unbefugt verlassen (§ 48 ASGG).

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