JudikaturOGH

RS0011267 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Mai 1990

Um als gutgläubig iS des § 443 ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.

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