RS0085127 – OGH Rechtssatz
Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um keine Versicherungsleistung im engeren Sinn, sondern um eine Leistung mit Fürsorgecharakter (Sozialhilfecharakter), die das Existenzminimum des Pensionisten sichern soll.
…es sich nicht um eine Versicherungsleistung im engeren Sinn, sondern um eine Leistung mit Fürsorgecharakter (Sozialhilfecharakter), die das Existenzminimum des Pensionisten sichern soll (RIS Justiz RS0085127). In das Nettoeinkommen sind sämtliche Einkünfte in Geld und Geldeswert einzubeziehen (siehe § 292 Abs 3 ASVG). Dem Fürsorgeprinzip entsprechend wird individuell geprüft…
…Nettoeinkommen und den gemäß § 294 ASVG zu berücksichtigenden Beträgen das Existenzminimum des Pensionsberechtigten (und des mit ihm zusammenlebenden Ehepartners) sichern soll (RIS-Justiz RS0085127). Es kommt also nicht darauf an, welche gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche einem Ausgleichswerber zustehen, sondern welche Einkünfte ihm tatsächlich zukommen. In diesem Sinn sind die…
…der gesetzlichen Pensionsversicherung mit Fürsorgecharakter, nicht aber eine Erscheinungsform der Sozialhilfe (VfGH G 165/08; 10 ObS 9/16w ua; RIS Justiz RS0085127). 2.1 Voraussetzung des Anspruchs auf Ausgleichszulage ist, dass die Pension zuzüglich eines „aus übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenden Nettoeinkommens“ nicht die Höhe…
…vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1.1 Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie hat Fürsorgecharakter (RIS Justiz RS0085127) und soll das Existenzminimum des Pensionsberechtigten sichern (RIS Justiz RS0084847). Dies ist nur möglich, wenn er über allfällige Einkünfte verfügen kann, sodass solche nur dann…
… 165/08; 10 ObS 172/10g, SSV NF 25/63 mwN). Sie ist rechtlich dennoch eine Leistung mit Fürsorgecharakter (RIS Justiz RS0085127), die das Existenzminimum des Pensionsberechtigten sichern soll (RIS Justiz RS0084847). Dies ist nur möglich, wenn er über allfällige Einkünfte verfügen kann, sodass solche nur dann…
…vom Berufungsgericht angegebenen Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung. Sie hat Fürsorgecharakter (RIS Justiz RS0085127) und soll das Existenzminimum des Pensionsberechtigten sichern (RIS Justiz RS0084847). 1.2. Das Ausgleichszulagenrecht geht von einem umfassenden Einkommensbegriff aus (10 ObS 23…
…des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten anzurechnen. Da die Ausgleichszulage einer Mindestversorgung des Pensionsberechtigten dient und rechtlich eine Leistung mit Fürsorgecharakter darstellt (vgl RIS Justiz RS0085127), ist jedoch zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die von der Ausgleichszulage angestrebte Mindestversorgung bereits durch die Lebensgemeinschaft gewährleistet ist oder nicht. In…
…Pension, dem aus übrigen Einkünften erwachsenden Nettoeinkommen und den gemäß § 294 ASVG zu berücksichtigenden Beträgen das Existenzminimum des Pensionsberechtigten sichern soll (RIS Justiz RS0085127; RS0084847). 1.3 Das Ausgleichszulagenrecht geht von einem umfassenden Einkommensbegriff aus. Bei der Feststellung des Anspruchs auf Ausgleichszulage sind grundsätzlich sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten in…
…Durch diese Einschränkung bleibt der Zweck der Ausgleichszulage gewahrt, dem Pensionisten ein zur Bestreitung der Kosten der einfachen Lebensführung ausreichendes Mindesteinkommen zu sichern (RIS Justiz RS0085127; RS0116796). Der Revision des Klägers musste daher ein Erfolg versagt bleiben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens beruht auf § 77 Abs …
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