JudikaturOGH

RS0077542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1990

§ 6 Abs 1 Z 4 IESG stellt auf die Einleitung eines Verfahrens (das ist eines Prozesses) ab. Die Forderungsanmeldung in einem bereits anhängigen Konkursverfahren erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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