JudikaturOGH

RS0007375 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 1990

Zur Abhandlung eines zugunsten eines im Ausland wohnhaft gewesenen Ausländers an einer inländischen Liegenschaft (an einem solchen Wohnungseigentumsanteil) grundbücherlich einverleibten Bestandsrechts fehlt es an einer inländischen Abhandlungsgerichtsbarkeit im Sinne des § 22 AußStrG.

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