RS0007375 – OGH Rechtssatz
Zur Abhandlung eines zugunsten eines im Ausland wohnhaft gewesenen Ausländers an einer inländischen Liegenschaft (an einem solchen Wohnungseigentumsanteil) grundbücherlich einverleibten Bestandsrechts fehlt es an einer inländischen Abhandlungsgerichtsbarkeit im Sinne des § 22 AußStrG.