5Ob2/25t—OGH Entscheidung
30. April 2025
…Zulässigkeit der Verbesserung des Revisionsrekurses: [11] 1.1. Fehlen für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendige Aussprüche in einer zweitinstanzlichen Entscheidung, so ist dies nachzutragen (RS0041371; RS0007073). Ergibt diese Verbesserung, dass ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig ist, ist dem Rechtsmittelwerber die Rechtsmittelschrift zur Verbesserung zurückzustellen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Gründe…