JudikaturOGH

RS0001806 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 1990

Eine Aufschiebung aus dem Grund des § 42 Abs 1 Z 5 EO setzt voraus, daß ein Erfolg der Verfahrenshandlung, auf die der Aufschiebungsantrag gestützt wird, zur Einstellung der Exekution führt.

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