JudikaturOGH

RS0089293 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 1990

Die in concreto pflichtwidrige Nichtverwendung des Privatwissens durch einen Gedarmeriebeamten bei der Ausforschung eines Unfalltäters, welcher dadurch gedeckt werden sollte, ist einem dahingehenden Amtsmißbrauch durch ein aktives Tun durchaus gleichwertig (§ 2 StGB).

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