6Ob23/09i—OGH Entscheidung
26. März 2009
…ist, entspricht der herrschenden Lehre (vgl abermals Schwarz aaO; Thunhart , Das Baugrundrisiko, bbl 2006, 127 ff) und Rechtsprechung (RIS Justiz RS0022259 [T4]; RS0022094; RS0022205). Im Übrigen richtet sich der Umfang der Warnpflicht nach den Umständen des Einzelfalls und stellt in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage dar (RIS Justiz RS0116074…