JudikaturOGH

RS0080568 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 1990

Kommt dem berechtigten Lenker die Stellung eines Mitversicherten hinsichtlich des Sachersatzinteresses zu, gilt für ihn auch § 79 VersVG, der auch dem (Mitversicherten) Versicherten die Beachtung der vereinbarten Obliegenheiten auferlegt.

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