Beim Qualifikationstatbestand der Bedrohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz handelt es sich um eine weit gefaßte Generalklausel, deren Heranziehung im Einzelfall konkrete Tatsachenfeststellungen sowohl zum objektiven Sachverhalt (wirtschaftliche Verhältnisse des Bedrohten) als auch zum subjektiven Wissenstand und Vorhaben der Täter (Drohenden) voraussetzt.
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