JudikaturOGH

RS0051133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 1990

In § 40 Abs 4 ArbVG sind nur die für die Umschreibung und Abgrenzung der einzelnen Belegschaftsorgane erforderlichen Kriterien angeführt, ohne daß die Voraussetzungen für ihre Bestellung abschließen geregelt sind.

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