JudikaturOGH

RS0018466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2024

Normale Verschleißerscheinungen und Abnützungserscheinungen sind daher keine Fehler im Rechtssinn. Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechende Verschleißmängel und Abnützungsmängel, weil die gewöhnliche Beschaffenheit normale Verschleißerscheinungen und das Risiko auch größerer Reparaturen nicht ausschließt.

Rückverweise