JudikaturOGH

RS0085812 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 1990

§ 91 Abs 1 Satz 1 ASGG bezieht sich nur auf Fälle, in denen dem Leistungsbegehren dem Grund und der Höhe nach stattgegeben wird und nicht auf Fälle des § 89 Abs 2 ASGG.

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