JudikaturOGH

RS0027896 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2017

Für Zeiten, während deren der Angestellte die Dienstleistung unterlässt, ohne dass ein Grund vorliegt, der nach dem Gesetz oder KV einen Anspruch auf Weiterleistung der Bezüge begründet, besteht kein Entgeltanspruch.

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