Bei der Bereitstellung der auf der Fahrt zu oder von der Arbeitsstätte mitzuführenden Kraftfahrzeug-Papiere handelt es sich um eine der versicherten Beschäftigung mittelbar dienende Vorbereitungstätigkeit. Solche Verrichtungen werden jedoch regelmäßig auch unabhängig von der versicherten Tätigkeit vorgenommen. Sie stehe daher in der Regel auch dann, wenn sie das Zurücklegen des versicherten Arbeitsweges erst ermöglichen, der betrieblichen Sphäre noch so fern, daß sie noch dem nicht versicherten privaten Lebensbereich zuzuordnen sind. Dem Versicherten kann in der Regel auch durchaus zugemutet werden, Vorbereitungshandlungen für den Arbeitsweg rechtzeitig zu treffen. Kehrt daher ein Kraftfahrzeuglenker um, weil er die Kraftfahrzeug-Papiere vergessen hat, so steht diese Rückfahrt nicht unter Versicherungsschutz.
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