JudikaturOGH

RS0083821 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 2009

Es muss gefordert werden, dass zur Behebung eines regelwidrigen Zustandes zunächst eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst versucht wird, dies zumindest dann, wenn diese dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechend kostengünstiger ist.

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