RS0032216 – OGH Rechtssatz
Zur Sicherstellung einer Konventionalstrafe (im Sinne des § 1336 ABGB) wurde die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek deswegen als zulässig angesehen, weil es sich dabei um einen vertragsmäßig übernommenen (pauschalierten) Schadenersatz handelt (so schon NZ 1930,24).