JudikaturOGH

RS0032216 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 1989

Zur Sicherstellung einer Konventionalstrafe (im Sinne des § 1336 ABGB) wurde die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek deswegen als zulässig angesehen, weil es sich dabei um einen vertragsmäßig übernommenen (pauschalierten) Schadenersatz handelt (so schon NZ 1930,24).

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