RS0021905 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 1168 Abs 1 ABGB sieht grundsätzlich eine endgültige Entgeltbemessung vor, ohne auf danach folgenden Entwicklung Bedacht zu nehmen; auf sie kann ein Anspruch aus nachträglicher "Bereicherung" des einen oder anderen Teiles des Werkvertrages nicht gestützt werden.