JudikaturOGH

RS0021905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 1989

Die Bestimmung des § 1168 Abs 1 ABGB sieht grundsätzlich eine endgültige Entgeltbemessung vor, ohne auf danach folgenden Entwicklung Bedacht zu nehmen; auf sie kann ein Anspruch aus nachträglicher "Bereicherung" des einen oder anderen Teiles des Werkvertrages nicht gestützt werden.

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