JudikaturOGH

RS0001795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2017

Ob und in welcher Höhe nach § 44 Abs 2 EO eine Sicherheitsleistung aufzutragen ist, hängt vom pflichtgemäßen Ermessen ab. Wird dieses im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung ausgeübt, so fehlt es insoweit an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

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