10ObS14/15d—OGH Entscheidung
24. Februar 2015
…sind, weil nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden (RIS Justiz RS0084855 [T7]; RS0084898 [T2]). 1.1 Auch in Zukunft zu erwartende Kuraufenthalte, die zur Hintanhaltung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands erforderlich sind, sind bei der Prüfung, ob der Versicherte…