JudikaturOGH

RS0085783 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 1999

Ist die Ermittlung der für die Erwerbsunfähigkeitspension maßgebenden Bemessungsgrundlage (§ 118 BSVG) strittig, erfordert dies nicht die Unterbrechung des Verfahrens, sondern es kann von den Gerichten entschieden werden.

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