JudikaturOGH

RS0077308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2013

§ 20 Abs 2 IPRG will nur eine Erleichterung der Scheidung der Ehe an sich, nicht aber die Erleichterung der Scheidung nach einem bestimmten Ehescheidungsgrund bewirken.

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