Wird eine dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an festgestellt und wird vom Versicherer, ohne von seinem Recht der Neufeststellung Gebrauch zu machen, die Versicherungsleistung erbracht, kann der Versicherungsnehmer bei Verschlechterung des Leidenszustandes keine Nachforderung stellen.
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