RS0010999 – OGH Rechtssatz
Wurde bereits dem Vormann des außerbücherlichen Erwerbers die tatsächliche Sachherrschaft über ein ganzes, zum Gutsbestand der Liegenschaft gehöriges Grundstück, oder auch nur über einen bestimmten Teil eines solchen Grundstückes entzogen, so kann trotz erfolgter pyhischer Übergabe der übrigen Liegenschaft ein titulierter Besitzerwerb des Nachmannes am betreffenden Grundstück oder Grundstücksteil nicht stattfinden. Derjenige, der selbst nie Besitzer der strittigen Grundfläche gewesen ist, kann daher nicht mit Erfolg Klage nach § 372 ABGB erheben.