RS0019998 – OGH Rechtssatz
Der geschiedene Ehegatte, der Mieter der seinerzeitigen Ehewohnung ist, diese aber nicht benützt, kann während des nachehelichen Aufteilungsverfahrens vom anderen geschiedenen Ehegatten, der die Wohnung allein benützt, den Ersatz des (ortsüblichen) Mietzinses, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde, begehren.