JudikaturOGH

RS0019998 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1989

Der geschiedene Ehegatte, der Mieter der seinerzeitigen Ehewohnung ist, diese aber nicht benützt, kann während des nachehelichen Aufteilungsverfahrens vom anderen geschiedenen Ehegatten, der die Wohnung allein benützt, den Ersatz des (ortsüblichen) Mietzinses, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde, begehren.

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