RS0095955 – OGH Rechtssatz
Der Tatbestand der Amtsanmaßung nach § 314 StGB tritt stets zu Gunsten des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt zurück, wenn ein Beamter mit Schädigungsvorsatz die Grenzen seiner örtlichen, sachlichen oder funktionellen Zuständigkeit wissentlich überschreitet, sofern er nur zu Geschäften der vorgenommenen Art grundsätzlich berufen ist (sogenannte Überschreitung der Amtsgewalt: SSt 17/140, 20/81, 21/84, EvBl 1962/333, 1971/200).