JudikaturOGH

RS0077531 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1989

§ 6 Abs 1 Z 3 IESG entzieht der zur früheren Fassung des § 6 Abs 1 IESG vertretenen Rechtsmeinung den Boden, daß die Frist auch dann eingehalten werden mußte, wenn die gesicherten Ansprüche innerhalb derselben noch gar nicht entstanden waren.

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