JudikaturOGH

RS0051275 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1989

Die Antragsfrist nach § 6 IESG (4 Monate nach Konkurseröffnung) ist nicht versäumt, wenn der in der Behaltezeit befindliche Arbeitnehmer zum Präsenzdienst einberufen wird und er den Antrag auf Insolvenzausfallgeld unmittelbar nach Ableistung des Präsenzdienstes stellt.

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