JudikaturOGH

RS0016661 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 1998

Insbesonders unter Berücksichtigung des das Arbeitsrecht beherrschenden Grundsatz des Schutzes des persönlich abhängigen Arbeitnehmers bewirkt eine Vereinbarung, derzufolge der AG durch Ausspruch einer Kündigung den Anspruch des AN auf bereits verdientes Entgelt vernichten kann, eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen des AN, sodaß die Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit erfüllt sind.

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