JudikaturOGH

RS0056058 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 1989

Die sogar strafgesetzwidrige (§ 162 StGB) Geltendmachung von offensichtlich unberechtigten (Exszindierungsansprüchen) Ansprüchen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO dar.

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