RS0056058 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die sogar strafgesetzwidrige (§ 162 StGB) Geltendmachung von offensichtlich unberechtigten (Exszindierungsansprüchen) Ansprüchen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO dar.
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