5Ob98/01z—OGH Entscheidung
04. September 2001
…sind, nicht aber solche, die ein Wohnungseigentumswerber bei Gleichgewicht der Vertragslage auf sich nehmen würde (5 Ob 103/99g, 5 Ob 263/99h, RIS-Justiz RS0083359, RS0075734, RS0083371). In § 18 Abs 1 Z 2 WEG ist geregelt, dass die fünf Jahresfrist mit dem erstmaligen Bezug der Baulichkeit beginnt. Es kommt…