RS0071612 – OGH Rechtssatz
Wird die im § 21 RAO normierte Frist nicht eingehalten, so hat trotzdem die Rechtsanwaltskammer in deren Sprengel ein Rechtsanwalt zu einem bestimmten Zeitpunkt übersiedelt ist, dessen Eintragung in die Liste bzw deren Richtigstellung vorzunehmen, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste neuerlich zu prüfen.