RS0029446 – OGH Rechtssatz
Interessenabwägung bei Kollision der Arbeitsvertragspflichten mit höherwertigen Pflichten (Arbeitsversäumnis nach telegraphischer Verständigung von einer schweren Erkrankung des Vaters). Bedachtnahme auf das Verhalten des Arbeitgebers (§ 48 ASGG).