Interessenabwägung bei Kollision der Arbeitsvertragspflichten mit höherwertigen Pflichten (Arbeitsversäumnis nach telegraphischer Verständigung von einer schweren Erkrankung des Vaters). Bedachtnahme auf das Verhalten des Arbeitgebers (§ 48 ASGG).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden