RS0003986 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die Pfändung des Geschäftsanteils der Gesellschaft mbH gemäß § 331 EO ist einer Nachpfändung (Beitrittspfändung) nicht hinderlich (vgl analog § 300 EO und vor allem § 76 Abs 4 GmbHG).
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