5Ob1/01k—OGH Entscheidung
30. Januar 2001
…bei der Entscheidung über die richtige Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 3 ASGG allein das Vorbringen und Begehren des Klägers zu berücksichtigen sei (RIS-Justiz RS0085549), dahingehend relativiert, dass dies nur dann gilt, wenn die anspruchsbegründenden und die die Besetzung begründenden Tatsachen zusammenfallen; andernfalls sei auch auf die Behauptungen des Beklagten…