JudikaturOGH

RS0085605 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1989

Falls ein Versicherungsträger der einem Antrag (des Versicherten nach § 410 Abs 1 Z 7 ASVG) gleichzuhaltenden gerichtlichen Anregung auf Einleitung des Verfahrens in Verwaltungssachen nicht nachkommen will, hat er einen diesbezüglichen Bescheid zu erlassen, der vom Kläger im Verwaltungsweg nach § 412 ASVG durch Einspruch an den zuständigen Landeshauptmann bekämpft werden könnte.

Rückverweise