JudikaturOGH

RS0026199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 2015

Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich arrogiert, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.

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