7Ob236/13a—OGH Entscheidung
29. Januar 2014
…T16]); - die Behauptungs- und Bescheinigungslast für das Vorliegen konkreter Umstände, die die Voraussetzung eines unwiederbringlichen Schadens begründen, bei der gefährdeten Partei liegt (RIS-Justiz RS0005311). Davon ausgehend müssen die angeblich erheblichen Fragen, die im außerordentlichen Rechtsmittel angesprochen werden, schon mangels Relevanz unbeantwortet bleiben, weil die Beurteilung der Vorinstanzen, dass ein…