JudikaturOGH

RS0092147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Delikte gegen fremdes Vermögen einerseits und das - aus Gewinnsucht verübte - Verbrechen nach § 12 (Abs 1) SGG andererseits beruhen durchaus auf der gleichen schädlichen Neigung.

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