JudikaturOGH

RS0057490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2025

Sind voreheliche Beiträge der Streitteile in dem die Aufteilungsmasse bildenden Einfamilienhaus (Ehewohnung) wertbildend aufgegangen, so müssen sie wertverfolgend berücksichtigt werden.

Rückverweise