JudikaturOGH

RS0057490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2025

Sind voreheliche Beiträge der Streitteile in dem die Aufteilungsmasse bildenden Einfamilienhaus (Ehewohnung) wertbildend aufgegangen, so müssen sie wertverfolgend berücksichtigt werden.

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